Ausstellungs- und andere Honorare der Galerie IG Bildende Kunst

[Update: Seit Sommer 2021 bezahlt die IG Bildende Kunst Ausstellungs- und andere Künstler_innenhonorare gemäß den Empfehlungem im Leitfaden und Honorarspiegel für faire Bezahlung in der bildenden Kunst, herausgegeben von IG Bildende Kunst und Tiroler Künstler:innenschaft. Das unten vorgestellte Honorarmodell ist seither obsolet.]

Das Honorarmodell der Galerie IG Bildende Kunst orientiert sich – nach dem Vorbild von W.A.G.E. (Working Artists and the Greater Economy) aus New York – am verfügbaren Jahresbudget und definiert Mindestbeträge für Ausstellungshonorare.

Künstler_innen, die mit einer künstlerischen Arbeit an einer Ausstellung in der Galerie IG Bildende Kunst beteiligt sind, erhalten ein Ausstellungshonorar. Das Ausstellungshonorar erhält jede beteiligte Künstler_in – unabhängig davon, ob eine bestehende oder eine neue Arbeit für die Ausstellung zur Verfügung gestellt wird.

Gegebenenfalls anfallende Produktionskosten, Reisekosten, Übernachtungskosten oder andere mit der Ausstellung verbundene Ausgaben sind damit nicht abgegolten. Diese Ausgaben werden im Rahmen des jeweiligen Projektbudgets kalkuliert und zwischen Künstler_in und Galerie IG Bildende Kunst vereinbart. Auch zusätzliche Tätigkeiten wie Künstler_innengespräche werden zusätzlich bezahlt.

Mit unserem Honorarmodell möchten wir auch weitere Ausstellungsräume anregen, einen Schritt zur flächendeckenden Implementierung von Ausstellungs- und anderen Künstler_innenhonoraren zu setzen. Wir wollen über Geld reden und Bewusstsein für die notwendige Bezahlung künstlerischer Arbeit schaffen – im Spannungsfeld von prekären Produktionsbedingungen auf Seiten der Künstler_innen wie auch der Ausstellungsräume. Das vorliegende Modell ist Ausgangspunkt für weitere Ausverhandlungen. #paytheartistnow

Das Honorarmodell der Galerie IG Bildende Kunst

Unser Honorarmodell orientiert sich am Jahresbudget für den Ausstellungsbetrieb (2017: 56.000 Euro, 2018: 36.000 Euro an Jahresförderungen; hinzu kam jeweils eine Projektförderung für die jährliche Kooperation mit AIR—ARTIST IN RESIDENCE Niederösterreich.)

Ausstellungshonorar

■ gesamt pro Projekt: mind. 1.000 Euro
■ je Künstler_in: mind. 200 Euro
■ je Kollektiv: mind. 350 Euro

Das Ausstellungshonorar gilt ebenso für eine Performance (je Künstler_in und Aufführung), ein Filmscreening (z. B. Filmabend) und andere Formen der Beteiligung mit einer künstlerischen Arbeit an einer Ausstellung.

Kurator_innenhonorar

gesamt pro Projekt: mind. 1.000 Euro

Honorare bei Veranstaltungen

bis max. 2 Stunden, z. B.:
■ Artist Talk (Präsentation und anschließende Diskussion): 200 Euro
■ Vortrag und anschließende Diskussion: 200 Euro
■ Moderation: 200 Euro
■ Teilnahme an einem Panel: 100 Euro

Kostenbeteiligung Kinderbetreuung

Die Galerie IG Bildende Kunst unterstützt – nach vorheriger Absprache – eingeladene Künstler_innen mit Kinderbetreuungspflichten bei ihren Ausgaben für eine allenfalls anfallende Kinderbetreuung während Vernissagen, Artists‘ Talks, Performances sowie anderen Veranstaltungen (bis max. 2 Stunden) mit einem Pausschalbetrag von 30 Euro.


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