Umsatzsteuer
Wer Umsatzsteuer verrechnet, muss sie auch an das Finanzamt abliefern
Die Umsatzsteuer besteuert den Austausch von Leistungen und Waren. Die Steuerlast tragen die Endverbraucher_innen. Das bedeutet, die Umsatzsteuer ist für Selbständige kein Kostenfaktor, sondern ein Durchlaufposten: Zu Betriebseinnahmen wird Umsatzsteuer eingehoben, ist aber an das Finanzamt abzuführen; umgekehrt kann Umsatzsteuer von Betriebsausgaben über das Finanzamt zurückgeholt werden. Die Umsatzsteuerpflicht für Selbständige beginnt bei einem Jahresumsatz von 30.000 Euro, unter dieser Grenze ist eine Option möglich (vgl. "Kleinunternehmerregelung"). Der Umsatzsteuersatz in Österreich beträgt 20%, der ermäßigte Umsatzsteuersatz ist 10% (z.B. für Kunst).
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