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Die IG BILDENDE KUNST ist die Interessenvertretung der bildenden Künstler_innen in Österreich. Wir initiieren kulturpolitische Debatten und intervenieren in Entscheidungsprozesse, die Auswirkungen auf Arbeit und Leben bildender Künstler_innen haben. Unsere Aktionsfelder sind Kunst, Politik, Service und Zeitung. Wir fordern: Freiheit der Kunst! Recht auf soziale Rechte! Bleiberecht für alle! Gleiche Rechte für alle!

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Künstler_innensozialversicherungsfonds (KSVF)

 

Voraussetzungen für einen Zuschuss

Künstler_innen können vom KSVF einen Zuschuss zum Pensionsversicherungsbeitrag (bzw. seit 2008 ggf. auch zum Kranken- und zum Unfallversicherungsbeitrag) erhalten, wenn sie erforderlichen Voraussetzungen erfüllen. Die Voraussetzungen:

■ Ausübung einer künstlerischen Tätigkeit

■ Antrag an den KSVF

■ Pflichtversicherung (in der Pensionsversicherung) bei der SVA als Neue Selbständige aufgrund der Ausübung einer künstlerischen Tätigkeit

■ Mindesteinkünfte aus selbstständiger künstlerischer Tätigkeit in der Höhe von EUR 4.515,12 (Wert 2012)

■ Maximale Gesamteinkünfte: EUR 22.575,60 (Wert 2012).
Es zählen alle Erwerbstätigkeiten bzw. Einkunftsarten. Pro Kind, für das Anspruch auf Familienbeihilfe besteht, erhöht sich dieser Betrag um EUR 2.257,56 (Wert 2012).


Zuschusshöhe

Der maximal mögliche Zuschuss durch den KSVF beträgt seit 1.1.2012 nun EUR 1.560,-.


Künstler_innenkommission im KSVF

Ob eine künstlerische Tätigkeit vorliegt, entscheidet eine so genannte Künstler_innenkommission im KSVF. Es gibt sechs verschiedene Kurien (Literatur, Musik, bildende Kunst, darstellende Kunst, Filmkunst sowie eine allgemeine Kurie für die zeitgenössischen, interdisziplinären Ausformungen) sowie jeweils eine Berufungskurie. Eine Reihe von Verbänden und Institutionen hat das Recht Mitglieder in diese Kurien zu entsenden (dies ist in der Künstler_innenkommissionsverordnung festgelegt). Aus den nominierten Mitgliedern (Sachverständige) werden - nach einem Rotationsprinzip - jeweils fünf Personen zu einer Kuriensitzung eingeladen, sie müssen für jede Antragsteller_in ein Gutachten erstellen.

Die IG BILDENDE KUNST hat folgende Personen als Kurienmitglieder nominiert:

Kurie für bildende Kunst: Brigitte Lang, Ersatzmitglied: Isa Rosenberger. Berufungskurie für bildende Kunst: Ricarda Denzer, Ersatzmitglied: Dagmar Höss.