Arbeitslosenversicherung
Künstler_in und erwerbslos? Selbständig und unselbständig erwerbstätig?
Einerseits gibt es seit 1.1.2009 die Möglichkeit der freiwilligen Arbeitslosenversicherung für Selbständige. Andererseits ist seither durch eine Neudefinition von Arbeitslosigkeit für viele Künstler_innen ein Bezug von Arbeitslosengeld gar nicht mehr möglich. Zudem ist die berufsspezifische Betreuung für Künstler_innen nun auf ein Jahr beschränkt. Der Kulturrat Österreich hat Fallbeispiele recherchiert und eine Inforbroschüre (mit weiterführenden Texten rund um Arbeitslosenversicherung und AMS) produziert. Fokus: Unter welchen Voraussetzungen können Künstler_innen Arbeitslosengeld beziehen, wenn sie die (parallel selbständige) künstlerische Tätigkeit nicht beenden möchten.
Kulturrat Österreich: Selbständig - Unselbständig - Erwerbslos (Infobroschüre für Künstler_innen und andere prekär Tätige; erschienen im Mai 2010) Kulturrat Österreich: Selbständig - Unselbständig - Erwerbslos (Infotour im Mai und Juni 2010: Linz, Graz, Innsbruck, Salzburg, Wien) Kulturrat Osterreich: Arbeitsmarkt: Ohne Service?
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