Informations- und Positionspapier
Folgerecht
(15.10.2005) Im September 2001 haben das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union eine Richtlinie über das Folgerecht erlassen. Bis zum 1.1.2006 müssen die einzelnen Mitgliedsstaaten die entsprechenden Rechts- und verwaltungsvorschriften in Kraft setzen, um der Richtlinie nachzukommen. In Österreich wird damit erstmals Folgerecht angewendet werden und bildenden KünstlerInnen eine finanzielle Beteiligung am Weiterverkauf ihrer Werke ermöglichen.
Die IG BILDENDE KUNST hat ein Informationspapier erarbeitet, um einerseits Antworten auf verschiedene Fragen rund um das Folgerecht zu geben sowie Problematiken aufzuzeigen und andererseits die diesbezüglichen Positionen der IG BILDENDE KUNST zu erläutern.
Inhalt Eingangsstatement Was ist das Folgerecht? Neu: Folgerecht in Österreich Voraussetzungen: In welchen Fällen ist Folgerecht anzuwenden? EU-Richtlinie. Warum Folgerecht in allen Mitgliedsstaaten der EU? Welche Spielräume lässt die EU-Richtlinie den einzelnen Mitgliedsstaaten?
Informations- und Positionspapier zum Folgerecht [PDF, 76KB]
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