Abstimmung im Europäischen Parlament über Folgerechts-Richtlinie
IG BILDENDE KUNST für Folgerecht, allerdings...
Am 3. Juli 2001 hat das Europäische Parlament über die EU-Richtlinie über das "Folgerecht des Urhebers des Originals eines Kunstwerks" abgestimmt. Die IG BILDENDE KUNST spricht sich für die Einführung eines Folgerechts aus. Eine Maßnahme, die bildenden KünstlerInnen zu Einnahmen - in diesem Fall durch den Wiederverkauf von künstlerischen Arbeiten - verhilft ist selbstverständlich zu begrüßen. Die Richtlinie ist allerdings in einigen Punkten zu kritisieren. Sie lässt vor allem zu viele Spielräume, sodass zeitgenössische Künstler_innen kaum profitieren werden. Standpunkt der IG BILDENDE KUNST (25.7.2001)
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