Basisbefragung 2002
Aktuelle Versicherungsverhältnisse und Zufriedenheit
(Fragen und Antworten, bildende Kunst)
Beteiligung: Mitglieder der IG BILDENDE KUNST, Secession, Künstlerhaus, Tiroler Künstlerschaft, Berufsvereinigung der bildenden Künstler
Ausgeschickte Fragebögen: ca. 2180
Rücklauf: 170 Fragebögen
Rücklaufquote: 8%
Eingelangte Fragebögen berücksichtigt bis; 20.3.2002
1. Sind die pflichtversichert...
... als Neue/r Selbständige/r? (64,12%)
... in einer anderen Pflichtversicherung? (22,35%)
... im (vorzeitigen) Altersruhestand? (11,18%)
2. Sind Sie nicht pflichtversichert und haben...
... eine andere soziale Absicherung in der Krankenversicherung? (3,53%)
... eine andere soziale Absicherung in der Pensionsversicherung? (1,76%)
... keine Krankenversicherung? (0,56%)
... keine Pensionsversicherung? (0,56%)
3. Sind Sie mir der derzeitigen regelung für KünstlerInnen...
... zufrieden? (2,94%)
... teilweise zufrieden? (39,41%)
... unzufrieden? (41,76%)
4. Beziehen Sie zu Ihrer Versicherung oder altersbedingt einen Zuschuss aus dem Künstlersozialversicherungsfonds?
Ja (52,94%)
Nein (39,41%)
5. Falls Sie nicht oder nur teilweise mit der derzeitigen Regelung der Sozialversicherung für KünstlerInnen zufrieden sind, mit welchen Versicherungsumständen sind Sie nicht zufrieden?
. Mit dem Informationsservice der Gebietskrankenkasse. (41,18%)
. Mit dem Informationsservice der Sozialversicherungsanstalt der Gewerblichen Wirtschaft. (43,53%)
. Mit dem bei Ihnen entstehenden Verwaltungsaufwand für die Versicherung. (34,18%)
. Mit dem Informationsservice des Künstlersozialversicherungsfonds. (44,71%)
. Mit dem bei Ihnen entstehenden Aufwand zum Erhalt eines Zuschusses aus dem Künstlersozialversicherungsfonds (32,94%)
. Mit dem Umstand, dass bis heute nicht geklärt ist, ob Sie jährlich um den Zuschuss aus dem Künstlersozialversicherungsfonds ansuchen müssen. (62,35%)
. Mit der Tatsache, dass Sie bei der Erstanmeldung bis zum Erhalt Ihres Zuschusses, die Versicherungsbeiträge in voller Höhe vorstrecken müssen bzw. mussten. (52,94%)
. Mit der Höhe des Zuschusses aus dem Künstlersozialversicherungsfonds (derzeit max. EUR 72,67 / ATS 1000.- pro Monat zum Pensionsversicherungsbeitrag). (40,59%)
. Mit der Ausschließlichkeit des Zuschusses aus dem Künstlersozialversicherungsfonds zum Pensionsversicherungsbeitrag. (30,59%)
6. Welche Versicherungsumstände sollten geändert werden?
. Freie Versicherungswahl bei bereits vorliegenden gleichartigen privaten Versicherungen oder Pflichtversicherungen. (45,29%)
. Möglichkeit der Krankenversicherung nach ASVG (Allgemeines Sozialversicherungsgesetz, d.h. bei einer Gebietskrankenkasse und somit kein Selbstbehalt bei Arztbesuchen und niedrigerer Beitragssatz) auch für Neu-Versicherte ab dem 1.1.2001. (47,06%)
. Berücksichtung steuerbefreiter Stipendien und Preise in der Pflichtversicherung und im Künstlersozialversicherungsfonds bei Einkommen, die ohne diese Preise und Stipendien unterhalb der Versicherungsfähigkeit liegen. (56,47%)
. Leistung von Versicherungsbeiträgen nach dem von Ihnen selbst der Versicherung angegebenen Einkommen. (36,47%)
7. Halten Sie die in den letzten Jahren häufig zur Diskussion gestellte Grundsicherung auch für Künstlerinnen und Künstler für sinnvoll?
Ja (81,76%)
Nein (5,88%)