"KünstlerInnensozialversicherungs-Strukturgesetz": Ein erster kleiner Schritt in die richtige Richtung.
Zwei Neuerungen sollen mit dem "KünstlerInnensozialversicherungs-Strukturgesetz" geregelt werden: 1. in der SVA angesiedelte Servicezentren, die institutionenübergreifend (GKK, KSVF, AMS) bei Fragen und Anträgen Auskunft geben und zT in der Abwicklung unterstützen; 2. die Möglichkeit, die künstlerische Tätigkeit bzw. die daraus resultierende Pflichtversicherung ruhend zu melden. Letzteres zielt darauf ab, Bezug von Arbeitslosengeld durch klar abgrenzbare erwerbslose Phasen, zu möglichen. Fazit: Zwei wichtige Maßnahmen. Das Ziel jedoch, die soziale Lage der Künstler_innen grundsätzlich zu verbessern ist noch fern. Stellungnahme der IG BILDENDE KUNST zum Gesetzesentwurf (4.8.2010) [PDF, 97KB] Gesetzgebung: Entwurf, Materialien, Stellungnahmen
|