Einreichung einer Beschwerde beim Bundeskommunikationssenat
Ist die Absetzung der kunst-stücke gesetzeswidrig?! Hat der ORF das ORF-Gesetz verletzt?
(29.7.2002, Pressemitteilung) Übergabe der Beschwerde am Mittwoch, 31.7.2002 um 13 Uhr. 1010 Wien, Ballhausplatz 1, Innenhof rechts (Einlaufstelle des Bundeskanzleramtes).
Anwesend: Beschwerdeführer Gerhard Ruiss (Autor, Geschäftsführer IG Autorinnen Autoren) und UnterstützerInnen
Gerhard Ruiss legt Beschwerde beim Bundeskommunikationssenat ein: Die Rechtsaufsichtsbehöre möge feststellen, dass der ORF-Beschluss zur Einstellung der Sendung kunst-stücke gesetzeswidrig ist und die Aufhebung dieser Entscheidung verfügen. Nachdem bis heute eine Petition mit mittlerweile über 15.000 UnterzeichnerInnen und sämtliche Protestbriefe ignoriert wurden, beschreitet Gerhard Ruiss (unterstützt von zahlreichen RundfunkteilnehmerInnen) nun den juristischen Weg.
Laut ORF-Gesetz hat sich der öffentliche Rundfunk an der Vielfalt der Interessen aller SeherInnen zu orientieren und in seinen Sendungen durch hohe Qualität auszuzeichnen. Der ORF hat Auftraggeber, Arbeitgeber und Forum österreichischer Kreativität und Gegenwartskunst zu sein. Wird das Sendeformat kunst-stücke ersatzlos gestrichen oder dessen Inhalte zusammenhangslos auf beliebige Sendeplätze verteilt, ist der Programmauftrag nicht mehr erfüllt. Fehlt die vorgeschriebene Unverwechselbarkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Wettbewerb mit kommerziellen Sendern, ist auch die Einhebung von Programmentgelten nicht mehr legitimiert.
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