Stopp GATS!
Kunst darf nicht auf wirtschaftliche Aspekte reduziert werden
(20.1.2003, Pressemitteilung) Über Kunst als Gegenstand einer "Dienstleistung" überhaupt zu verhandeln, widerspricht der österreichischen Verfassung, in der die Freiheit der Kunst ohne politische Einschränkungen ausdrücklich garantiert wird. Genausowenig ist es möglich, Kunst als Handelsgegenstand oder den Wert von Kunst durch mit ihr erbrachte "Dienstleistungen" zu definieren bwz. darauf zu reduzieren.
Die IG BILDENDE KUNST verwehrt sich dagegen, die Kunst und ihre Funktionen auf politisch und wirtschaftlich vorgegebene Zwecke festzulegen. Weder ausgehöhlte Grundgesetze noch die "Liberalisierung" öffentlicher Dienste dienen gesamtgesellschaftlichen Interessen, sie führen lediglich zur Abtretung der Verantwortung an nicht mehr demokratisch legitimierte und kontrollierbare Kräfte - was letztlich nur als Kriegserklärung der ökonomischen Eliten an die Bevölkerungsmehrheit verstanden werden kann.
Wir fordern die österreichische Bundesregierung auf, umgehend bekanntzugeben, welche Standpunkte sie in den kommenden GATS-Verhandlungen vertritt. Von den politischen Verantwortlichen fordern wir auch im Interregnum die Abhaltung einer öffentlichen Diskussion unter Teilnahme der Interessenvertretungen der Betroffenen noch vor dem 31. Jänner 2003. Mit diesem Datum endet die von der Europäischen Kommission festgelegte Frist zur Konsultation der Zivilgesellschaft über das GATS.
|