Kriterien für die Aufnahme als ordentliches Mitglied in der IG BILDENDE KUNST
Es muss mindestens in zwei Kategorien mindestens je ein Punkt erfüllt werden. Ausbildung
■ staatlich anerkannter Abschluss an einer Kunsthochschule oder Kunstuniversität ■ gegenwärtiges Studium oder ehemaliges Studium (ohne Abschluss) an einer staatlich anerkannten Kunsthochschule oder Kunstuniversität ■ Abschluss der wiener kunst schule oder des Lehrgangs für Fotografie bei FotoK Ausübung
■ mehrjährige künstlerische Praxis im Bereich der bildenden Kunst vor Beantragung der Mitgliedschaft ■ Ausstellungspraxis in Kunstinstitutionen, Galerien und/oder anderen Kunsträumen ■ künstlerische Produktionen, Publikationen, Interventionen, Performances, Aktionen im medialen und/oder öffentlichen Raum Auszeichnung und Anerkennung
■ Ankäufe von öffentlichen und/oder privaten Sammlungen, Museen oder ähnlichen Einrichtungen ■ Preis, Auszeichnung und/oder Stipendium für die künstlerische Tätigkeit von öffentlichen Stellen oder anerkannten Institutionen ■ Rezensionen der künstlerischen Arbeit in Printmedien, Onlinemedien, TV und/oder Radio
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