IG Bildende Kunst Logo
Die IG BILDENDE KUNST ist die Interessenvertretung der bildenden Künstler_innen in Österreich. Wir initiieren kulturpolitische Debatten und intervenieren in Entscheidungsprozesse, die Auswirkungen auf Arbeit und Leben bildender Künstler_innen haben. Unsere Aktionsfelder sind Kunst, Politik, Service und Zeitung. Wir fordern: Freiheit der Kunst! Recht auf soziale Rechte! Bleiberecht für alle! Gleiche Rechte für alle!

Solidarisieren, Mitglied werden, Vorteile genießen!

Kürbiskerne vs. Freye Liebe

Martin Krenn

13. Oktober 2006: die Initiative Ehe ohne Grenzen plant mit Unterstützung der IG Bildende Kunst eine 72-stündige Kundgebung auf der Freyung unter dem Motto „für die freye Liebe – befreyt uns vom Fremdenrecht“. Diese Kundgebung wird zwar bei der Bundespolizei von Ehe ohne Grenzen rechtzeitig angemeldet, jedoch sogleich zurückgewiesen. Woraufhin – nach geringfügigen Adaptierungen – ein zweites Mal angemeldet wird, allerdings wieder ohne Erfolg und auch die dritte Anmeldung, diesmal von der IG Bildende Kunst vorgenommen, wird zurückgewiesen. In der Begründung heißt es beispielsweise: „Es liegt aber nicht im Wesen eines Protestes gegen das Fremdenrecht, dass dieser ununterbrochen drei Tage lang dauert.“ Und die IG Bildende Kunst wird belehrt, dass bereits in den früheren Schreiben „ausdrücklich darauf hingewiesen wurde, dass am 13. und 14. Oktober in der Zeit von 9–18 Uhr auf der Freyung ein Kürbisfest stattfindet. Eine Versammlung an dieser Örtlichkeit sei daher „aus Platzgründen nicht möglich.“ Schließlich will die Bundespolizeidirektion bei der geplanten Aktion keine Versammlung im Sinne des Versammlungsgesetzes erkennen und erklärt, dass es sich hier um eine Veranstaltung außerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs handeln würde.

Ein Rätsel bleibt, wie die Bundespolizei und ihre JuristInnen auf die Idee kommen, dass es nicht im Wesen eines Protests gegen das Fremdenrecht läge, dass dieser drei Tage dauern würde. Man kann nur spekulieren: Liegt es nach Meinung der Polizei im „Wesen“ eines solchen Protestes, dass er maximal einen Tag dauern dürfe, womöglich hält man aber auch 5 Stunden für genug, oder vielleicht gar nur 5 Minuten? Auch die Angst um das „Kürbiskernfest“ und mögliche Gewinneinbußen können nicht als Ablehnungsgrund akzeptiert werden. Natürlich kann eine Demonstration auch wirtschaftlichen Schaden anrichten – siehe Anti- Transit-Blockaden am Brenner. Zudem waren die paar Kürbisfest-Marktstände auf der anderen Seite des Platzes, es war klar, dass es hier zu keiner gegenseitigen Beeinträchtigung gekommen wäre. Und die Behauptung es handle sich um keine politische Versammlung sondern um eine Veranstaltung, für die man nicht zuständig wäre, ist absurd. Wenn sich Menschen, deren PartnerInnen von Abschiebung bedroht sind, zusammenfinden um dagegen zu protestieren, dann ist das wohl eindeutig eine politische Versammlung. Hier wird mit zweierlei Maß gemessen: Das mehrtägige Mega-Unterhaltungsevent „Donau - inselfest“ gilt beispielsweise als politische Kundgebung und wird auch als solche genehmigt (siehe Verfassungs schutzbericht 2005, Seite 111).

Eine Protestaktion fand übrigens dennoch statt, allerdings in reduziertem Ausmaß. Nachdem unser Vorhaben nicht wie geplant durchgeführt werden konnte, haben wir gegen die Zurückweisung der Bundespolizei berufen – und vier Monate später Recht bekommen! Danach folgte der gemeinsame Gang zum Verwaltungsund Verfassungsgerichtshof. Der Verfassungsgerichtshof hat kürzlich die Beschwerde zurückgewiesen, falls uns auch der Verwaltungsgerichtshof nicht Recht gibt, werden wir uns an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wenden müssen. Die Chancen stehen dort nämlich sehr gut, dass der Bundespolizei und der Republik Österreich ein Denkzettel verpasst wird. Denn hier geht es um nicht weniger als um die Einschränkung des Grundrechtes auf Versammlungsfreiheit. Und das ist ein Menschenrecht.


Martin Krenn ist Vorsitzender der IG Bildende Kunst.

Für die freye Liebe - befreyt uns vom Fremdenrechtsgesetz!
Pressegespräch


Links