Kurze Zeit nach ihrer Bestellung plädierte Unterrichts- und Kulturministerin Claudia Schmied in der Sendung Hohes Haus im ORF für eine Abschaffung der Einkommens-Untergrenzen als Zuschussvoraussetzung beim Künstlersozialversicherungsfonds (KSVF). Schmied nannte die Situation, in der bei bestehender SVA-Versicherung jährlich rund 800 Personen Pensionszuschüsse zurückzahlen müssen, weil sie zu wenig Einnahmen aus ihrer künstlerischen Tätigkeit erzielten, wörtlich „untragbar“ und versprach rasche Änderungen. Immerhin müssten mehr als 1 300 Künstlerinnen wegen Über- oder Unterschreitung der vorgegebenen Einkommensgrenzen den Zuschuss bereits zurückzahlen. Jährlich sind dies über 25 % der Zuschuss bezieherinnen. Die Gesamthöhe der Rückforderungen betrug rund 4,5 Millionen €.
Schmied versprach, dass die Gespräche mit relevanten Gruppierungen sofort beginnen würden …
Etwa fünf Monate nach der ersten Ankündigung gab es im Kulturministerium ein erstes informelles Gespräch mit einigen VertreterInnen des Kulturrat Österreich. Die von den Interessenvertretungen ständig geforderten Arbeitsgruppen und ein Runder Tisch mit VertreterInnen verschiedener KünstlerInnenorganisationen wurden nie installiert. Im Sommer hieß es, dass die Ministerin ein Gutachten beim ÖVP-nahen Sozialrechtler Prof. Mazal in Auftrag gegeben hatte. Es ging unter anderem um die Frage der Verfassungskonformität des Wegfalls der Mindesteinkommensgrenze (wie von Kulturrat Österreich gefordert). In seinem Gutachten bekräftigte Mazal die Notwendigkeit des Erreichens der Untergrenze durch ein Einkommen aus künstlerischer Tätigkeit – die berühmte Geringfügigkeitsgrenze von derzeit 4 188 € (Wert 2008). Darüber hinaus unterstellte er den KünstlerInnen die Absicht, das System auszunutzen und zu betrügen.
Der Kulturrat Österreich gab daraufhin ein Gutachten beim Verfassungsrechtler Prof. Öhlinger in Auftrag. In diesem Gutachten stellt Öhlinger unmissverständlich fest: „Es wäre nicht verfassungswidrig das Erfordernis der Einkommensuntergrenze in § 17 K-SVFG zu streichen oder allenfalls zu minimieren.“ Das Gutachten schließt mit einer Empfehlung: „Sauberer und wohl auch praktikabler wäre allerdings die Streichung der Einkommensuntergrenze selbst.“
Alles beim Alten? Aus Rücksicht auf den Koalitionspartner
Dieses Gutachten des renommierten Verfassungsrechtlers Öhlinger wurde aber leider von der Ministerin als „eine Meinung und nicht mehr“ abgetan. „Aus Rücksicht auf den Koalitionspartner“, wie immer wieder betont wurde, verabschiedete man am 13. März 2008 im Parlament die Novelle zum KSVF-Gesetz. Die früher als „unhaltbar“ gebrandmarkte Untergrenze blieb bestehen. In seiner Stellungnahme im Parlament mokierte sich Morak, der „sein“ Gesetz für das beste aller Möglichkeiten hielt, auch dementsprechend über den Koalitionspartner: „Eine Gratulation an die Sozialdemokratie, die vom strikten Nein der Lore Hostasch einen weiten Weg bis zur heutigen Novellierung des Gesetzes gegangen ist.“ Dabei stammt die Idee einer Künstlersozialversicherung aus dem Jahr 1982 vom damaligen Sozialminister Dallinger (SPÖ).
In Zukunft weniger Rückzahlungen zu erwarten
Immerhin gibt es im neuen Gesetz einige Veränderungen, die erwarten lassen, dass die Zahl der Rückforderungen sinken wird. So werden künftig Preise und Stipendien als Einnahmen anerkannt – mit dem Zusatz „wenn sie als Einkommensersatz dienen“. Allein dieser Zusatz zeugt von einer völligen Unkenntnis der Situation der KünstlerInnen, denn die meisten KünstlerInnen benötigen und verwenden das Geld ihrer Preise und Stipendien selbstverständlich um davon zu leben. Einigen Kunstsparten wie dem Film wird diese Regelung allerdings wenig bringen, da es kaum Stipendien und nur wenige Preise für Film in Österreich gibt. Auch Mutterschutzzeiten, die Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger oder lange Krankenstände sollen als Ausnahme von Rückzahlungen Berücksichtigung finden.
Die Obergrenze, bei deren Überschreiten der Zuschuss ebenfalls zurückzuzahlen ist, wurde von 19 621,67 € auf 20 940,60 € (Wert 2008) angehoben. Der Kulturrat Österreich hat allerdings eine Anhebung bis zur Höchstbemessungsgrundlage gefordert. Ebenfalls eine Verbesserung bringt die Möglichkeit – sollte der Zuschuss zur Pensionsversicherung von 1 026 € (wegen geringen Einkommens und entsprechend niedrigen Versicherungsbeiträgen) nicht ausgeschöpft werden – den Rest für die Kranken- und Unfallsversicherungsbeiträge zu verwenden. Von dieser Verbesserung werden allerdings nur etwa 11% aller Zuschussberechtigten profitieren.
In Zukunft soll es außerdem möglich sein, die vorgeschriebene Mindesteinkommensgrenze aus künstlerischer Tätigkeit in fünf Kalenderjahren zu unterschreiten ohne den Zuschuss zurückzahlen zu müssen. Allerdings wird bereits nach fünfmaligem Nicht- Erreichen der Mindestgrenze der Zuschuss nur noch nach dem Vorliegen eines Einkommensteuerbescheides gewährt und ausbezahlt. Gerade in einer schwierigen Phase mit geringem Einkommen wird also der Zuschuss auf sich warten lassen. Dasselbe gilt auch nach fünfmaligem Überschreiten der Obergrenze.
KünstlerInnen weiterhin zu Bitt stellerInnen degradiert
Durch das Fehlen klarer Richtlinien (Wann genau darf der KSVF auf Rückzahlungen verzichten? Was zählt als sozialer Grund?) und eines Rechtsanspruchs werden aber KünstlerInnen zu BittstellerInnen degradiert. Genau das aber wollte Claudia Schmied vermeiden: „Künstler sollen nicht in die Rolle von Bittstellern geraten“, nannte die Kunstministerin eines ihrer vier wichtigsten Anliegen im Bereich Kunst und Kultur.
Einige Verbesserungen wird sicherlich auch die Neueinteilung der Kurien bringen – endlich gibt es eine eigene Kurie für Filmkunst. Zumindest auf dem Gesetzes-Papier … In der Praxis scheitert die Umsetzung vorerst daran, dass die Ministerin noch keine neue Künstlerkommissionsverordnung erlassen hat, die es dem KSVF möglich macht, die entsprechende Kurie einzurichten. Auch soll es zu jeder Kurie eine eigene Berufungskurie geben. Der KünstlerInnenbegriff wurde allerdings nicht neu definiert. Und so obliegt es den Mitgliedern jeder Kurie, nach einem eigenen Kunstverständnis zu urteilen.
Wer die Debatte über die Gesetzesnovelle im Parlament verfolgt hat, musste den Eindruck gewinnen, die gesamten Kosten des KSVF würde der Bund aufbringen (bei manchen Abgeordneten hätte man glatt glauben können, das Geld würde aus ihrer eigenen Tasche stammen, so schmerzhaft war für sie die Vorstellung, KünstlerInnen etwas zur sozialen Absicherung zuzuschießen). Tat - sächlich zahlt der Bund seit 2003 nichts mehr in den KSVF ein. Die gesamten – und beträchtlichen – Mittel werden durch gewerbliche Betreiber von Kabelrundfunkanlagen (für jeden Empfangsberechtigten monatlich 0,25 €) und aus dem Verkauf oder der Vermietung von Satellitenreceivern (8,72 € pro Gerät) erbracht. Der Fonds verfügt derzeit über einen Überschuss von mehr als 22 Millionen € (Geschäftsbericht 2007).
Zu guter Letzt: Rückzahlungen der Rückzahlungen
Eine der von der Koalition gefeierten Verbesserungen hätte es auch ohne Novelle geben müssen. Der Autor Lukas Cejpek erhob beim Verwaltungsgerichtshof Beschwerde gegen die Rückzahlungsaufforderung des Fonds. Wie bei vielen der KSVF-Zuschuss - bezieherInnen ist auch bei Cejpek das Einkommen unter der Mindestgrenze gelegen – allerdings nur, weil Subventionen, Stipendien und Preise nicht als einkommensrelevant eingestuft worden waren. Der Verwaltungsgerichtshof erkennt aber in seinem Urteil auch steuerbefreite „Subventionen“ und „Förderungen“ als berücksichtigungswürdig an.
Daher rät der Kulturrat Österreich allen KünstlerInnen, die in einer ähnlichen Situation – also trotz Stipendien und Preise – die Untergrenze nicht erreicht haben, beim KSVF um eine Revision des Bescheides anzusuchen. Für viele besteht nun sicherlich die Chance auf Rückzahlungen der Rückzahlungen!
Zuzana Brejcha ist Filmschaffende und im Vorstand des Dachverband der Filmschaffenden sowie des Kulturrat Österreich aktiv (www.kulturrat.at).
Links:
Forderungen des Kulturrat Österreich: www.kulturrat.at/agenda/sozialerechte/forderungen
KSVF-Geschäftsberichte: www.ksvf.at