Hinweise und Vereinbarung für Textbeiträge im Bildpunkt
Jede Ausgabe widmet sich einem Themenschwerpunkt. Zentral sind dabei ästhetische, aktivistische und theoretische Strategien samt ihrer gegenseitigen Verschränkungen und Überschneidungen. Drei künstlerische Positionen brechen jeweils das Textmonopol. Weitere Texte zu Kulturpolitik, ein Serviceteil für KünstlerInnen und Informationen über Aktivitäten der IG BILDENDE KUNST finden sich unabhängig vom Schwerpunkt im Mittelteil des Heftes.
Geschlechtergerechte Sprache
Die Redaktion fördert ausdrücklich die Verwendung geschlechtergerechter Sprache. Texte, die ausschließlich männliche Formen aufweisen, obwohl nicht nur von Männern die Rede ist, werden von der Redaktion entsprechend verändert.
Bildkonzept
Die künstlerischen Beiträge in der Zeitschrift Bildpunkt sind eigenständige Kommentare zum Thema des jeweiligen Heftes. Bilder zu den Texten im Sinne einer Illustration sind nicht möglich.
Textformate und Honorare
Alle Zeichenangaben inkl. Leerzeichen.
Alle Honorare netto, ggf. zuzüglich USt.
Schwerpunkt
12.000 Zeichen (4 Seiten): 100 Euro + Bildpunkt-Abo
9.000 Zeichen (3 Seiten): 75 Euro + Bildpunkt-Abo
6.000 Zeichen (2 Seiten): 60 Euro + Bildpunkt-Abo
3.000 Zeichen (1 Seite): 40 Euro + Bildpunkt-Abo
Kulturpolitik
8.500 (2 Seiten): 70 Euro + Bildpunkt-Abo
3.500 (1 Seite): 40 Euro + Bildpunkt-Abo
Bei den angegebenen Zeichenvorgaben handelt es sich um das jeweils maximal mögliche Zeichenlimit. Die Redaktion ersucht, die jeweils vereinbarte Textlänge unbedingt einzuhalten.
Die Honorare gelten für Autor_innen sowie Übersetzer_innen von Textbeiträgen. Nach der Abgabe des Textbeitrags kann sofort eine Honorarnote an die IG BILDENDE KUNST gestellt werden (Postweg oder per Email).
Gesprächspartner_innen erhalten ein Honorar von 20 Euro + Bildpunkt-Abo für die Teilnahme am Gespräch zum Schwerpunktthema. Das Honorar kann bei Abgabe einer Honorarnote unmittelbar nach dem Gespräch bar bezahlt werden. (Ein Formular für eine Honorarnote hält die IG BILDENDE KUNST bereit.)
Autor_innen, Übersetzer_innen und Gesprächspartner_innen erhalten ein Gratis-Abo (Geldwert: 12 Euro / Jahr in Österreich bzw. 16 Euro / Jahr außerhalb Österreich). Das Abo ist nicht übertragbar. Der Bildpunkt erscheint viermal im Jahr.
Formale Hinweise
■ Überschrift
Ein Leadtext oder Abstract zu Beginn des Texts ist im Layout des Bildpunkt nicht vorgesehen, eine kurze (erläuternde) „Unterüberschrift / Unterzeile“ ist möglich.
■ Fußnoten, Literaturangaben, Linkhinweise
Fußnoten bitte möglichst vermeiden. Literaturangaben, Linkhinweise und/oder ggf. Fußnoten sind am Textende innerhalb des vorgesehenen Zeichenumfangs möglich.
■ Autor_innenzeile
Zu jedem Text soll eine Kurzvorstellung der/des Autor_in, z.B.: „Jens Kastner ist Kunsthistoriker und Soziologe und lebt als freier Autor in Wien. Er ist koordinierender Redakteur des Bildpunkt.“ oder „Nora Sternfeld ist Kunstvermittlerin, Kuratorin und Redakteurin des Bildpunkt. Sie lebt in Wien.“
Deadlines
Der vorgegebene Abgabetermin für den Textbeitrag ist unbedingt einzuhalten.
Veröffentlichung
Die IG BILDENDE KUNST erhält die Rechte
■ zur einmaligen Veröffentlichung in der Zeitschrift Bildpunkt (Auflage max. 4000).
■ zur zeitlichen unbefristeten Veröffentlichung auf der Website www.igbildendekunst.at.
■ zur zeitlichen unbefristeten Veröffentlichung auf www.linksnet.de. Bildpunkt ist Kooperationspartner von linksnet.de, wo eine Auswahl an Texten aus jedem Heft veröffentlicht wird.
Über weitere Vervielfältigung und Reproduktion von im Bildpunkt erschienenen Texten entscheiden die Autor_innen. Die Redaktion ersucht jedoch bei Wiederveröffentlichung von erstmals im Bildpunkt erschienenen Texten um Hinweis auf den Ersterscheinungsort.
Hinweis zu Verwertungsrechten
Die IG BILDENDE KUNST möchte Textautor_innen darauf aufmerksam machen, dass bestimmte Verwertungsrechte und Vergütungsansprüche ausschließlich von Verwertungsgesellschaften wahrgenommen werden können (z.B. Bibliothekstantieme, Repografievergütung etc). Um von diesen Urheberrechten finanziell zu profitieren, ist der Abschluss eines Wahrnehmungsvertrags mit der zuständigen Verwertungsgesellschaft erforderlich.
■ In Österreich: www.literar.at
■ In Deutschland: www.vgwort.de
Die IG BILDENDE KUNST empfiehlt Autor_innen, die regelmäßig publizieren, den Abschluss eines solchen Wahrnehmungsvertrags.
Vereinbarung
Jede_r Autor_in, die/der um einen Textbeitrag für den Bildpunkt angefragt wird, erhält diese „Hinweise und Vereinbarung für Textbeiträge“. Sie/er teilt bei Zusage eines Textes auch eine Zustimmung zu dieser Vereinbarung mit. Jedenfalls durch Abgabe eines angefragten Textes (schlüssiges Handeln) gelten die Inhalte der hier vorliegenden Vereinbarung als akzeptiert.
Rückfragen
Email an die IG BILDENDE KUNST