Hinweise und Vereinbarung für Bildbeiträge im Bildpunkt
Jedes Ausgabe widmet sich einem Themenschwerpunkt und zeigt drei künstlerische Positionen in Form eines Mittelposters, einer Bildstrecke und eines Rückencovers. Die Bildbeiträge (künstlerischen Beiträge) in der Zeitschrift Bildpunkt sind eigenständige Kommentare zum Thema des jeweiligen Heftes.
Mit den Urheber_innen der Bildbeiträge schließt die IG BILDENDE KUNST (Herausgeberin) einen Vertrag ab, um Werknutzungsrechte zu klären. Für den Abdruck im Bildpunkt wie auch für die Veröffentlichung auf dieser Website oder die Reproduktion des Mittelposters als Plakat benötigt die IG BILDENDE KUNST eine Werknutzungsbwilligung. Die Urheber_innen der Bildbeiträge erhalten von den Redakteur_innen einen Vertragsentwurf zur Unterzeichnung sowie begleitende Informationen per Email.
Bildstrecke
Die Bildstrecke zieht sich durch das ganze Heft, nimmt Bezug auf das Schwerpunktthema und durchbricht im besten Fall die Textteile. Die Bildbeiträge der Bildstrecke illustrieren nicht die Texte, sondern schlagen eine eigene "Lektüre" des Schwerpunktthemas durch das ganze Heft vor. Überlegungen zur Platzierung der Bildbeiträge – etwa ihrer Reihenfolge und ihrem Format – sowie Vorschläge zur Interaktion mit bzw. Intervention in den Text sollten in Kommunikation mit den Grafiker_innen TiD (Eva Dertschei, Carlos Toledo) stattfinden. Bitte nicht weniger als acht Bildbeiträge, je nach Größe bzw. zur gemeinsamen Auswahl auch mehr.
Farbe: schwarz/weiß
Rückencover
Das Rückencover hat eine Schmuckfarbe, die Auswahl der Schmuckfarbe bestimmt auch die Farbe des Titelblattes. Die Farbe wird von der/dem KünstlerIn bestimmt. (Einzige Vorgabe: Sowohl schwarzer als auch weißer Text muss auf der Farbe gut lesbar sein.)
Format: 212 mm x 265 mm (Hochformat)
Farbe: schwarz plus eine Schmuckfarbe (Pantone).
Mittelposter
Das Mittelposter wird - bei Vorlage einer kosten- und honorarfreien Werknutzungsbewilligung - über die Veröffentlichung im Bildpunkt hinaus auch in Form eines Plakates (Farb- oder schwarz/weiß-Ausdruck im Format 84 x 53 cm) in einer Auflage von zehn Stück reproduziert. Die Urheber_in erhält zwei Stück, acht Stück erhält die IG BILDENDE KUNST mit Recht auf Veräußerung. Der Erlös geht zur Gänze an die Herausgeberin, die auch den Verkaufspreis festsetzt.
Format: 420 mm x 265 mm (Querformat)
Farbe: schwarz/weiß
Honorare
Alle Honorare netto, ggf. zuzüglich USt.
Bildstrecke: 200 Euro + Bildpunkt-Abo + Gutschein Mitgliedschaft
Mittelposter: 75 Euro + Bildpunkt-Abo + Gutschein Mitgliedschaft
Rückencover: 75 Euro + Bildpunkt-Abo + Gutschein Mitgliedschaft
Das Honorar ist nach Abgabe des vereinbarten Bildbeitrages und eines Texts mit Informationen zur künstlerischen Arbeit fällig. Die Urheber_in stellt eine Honorarnote an die IG Bildende Kunst (Postweg oder per Email).
Anmerkung zum Bildpunkt-Abo:
Die Urheber_innen, die für den Bildpunkt einen Bildbeitrag gestaltet haben, erhalten ein Gratis-Abo. Das Abo ist nicht übertragbar. Der Bildpunkt erscheint zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses viermal im Jahr.
Anmerkung zum Gutschein Mitgliedschaft:
In Österreich lebende Künstler_innen / Urheber_innen, die für den Bildpunkt einen Bildbeitrag gestaltet haben, erhalten außerdem einen Gutschein für 1 Kalenderjahr Mitgliedschaft in der IG BILDENDE KUNST (Geldwert zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses: 69 Euro). Der Gutschein kann nicht in bar eingelöst werden und ist nicht übertragbar. Nähere Informationen schickt die IG BILDENDE KUNST nach Abgabe der Honorarnote zu bzw. sind hier zu finden.
Technische Vorgaben und Abgabe
Die Urheber_in übermittelt die Daten im Format
■ tif
■ eps
■ jpg oder
■ pdf (pdf muss für Offset-Druck vorbereitet sein!)
in einer Auflösung von
■ 300 dpi (für Fotos) bzw.
■ 1200 dpi (für Strichzeichnungen; keine Grauwerte)
an die Grafiker_innen des Bildpunkt:
Toledo i Dertschei (Carlos Toledo, Eva Dertschei) per Email an tid(at)nextroom.at oder auf einem digitalen Datenträger (1070 Wien, Lindengasse 56/2/20).
Anmerkung zur Datenabgabe:
Hat die Urheber_in keine Möglichkeit die Bilder zu digitalisieren, so kann auch bei den Grafiker_innen gescannt werden.
Text
Zu jedem Bildbeitrag erscheint ein kurzer Text auf der Seite 2 des Bildpunkt. Die Urheber_in übermittelt kurze Informationen zum Bildbeitrag bzw. zur Arbeit der Urheber_in im Umfang von etwa 1.000 Zeichen und sendet diese gemeinsam mit dem künstlerischen Beitrag zur Ansicht per Email an Nora Sternfeld (nora.sternfeld(at)chello.at).
Deadlines
Die vereinbarten Abgabetermine für Bildbeiträge und Texte (Information zur Arbeit) sind unbedingt einzuhalten.
Veröffentlichung: Werknutzung und Verwertungsrechte
Die IG BILDENDE KUNST erhält die Rechte zur einmaligen Veröffentlichung in der Zeitschrift Bildpunkt (Auflage max. 4000).
Die/der Urheber_in gibt bekannt, ob sie selbst und alleine über die Werknutzungsrechte verfügt oder diese abgegeben / veräußert hat (z.B. im Zuge eines Wahrnehmungsvertrages mit einer Verwertungsgesellschaft, bei einem Verkauf des Werkes inkl. Nutzungsrechte, etc.).
In letzterem Fall benötigt die IG BILDENDE KUNST eine Werknutzungsbewilligung von der Rechteinhaber_in. Handelt es sich um eine kollektive Urheber_innenschaft, muss – sofern die Werknutzungsrechte nicht ausschließlich bei einer Urheber_in liegen – die Werknutzungsbewilligung von allen Rechteinhaber_innen erteilt werden.
Verwertungsgesellschaften für bildende Kunst
■ In Österreich: www.vbk.at
■ In Deutschland: www.bildkunst.de
Über Nutzungsbewilligungen zur Veröffentlichung auf der Website www.igbildendekunst.at und/oder Reproduktion des Mittelposters entscheiden die Urheber_innen bzw. Rechteinhaber_innen. Aus finanziellen Gründen ist für die IG BILDENDE KUNST ausschließlich eine honorar- und kostenfreie Veröffentlichung auf der Website möglich. Eine Online-Veröffentlichung ist erst nach Vorlage der entsprechenden Werknutzungsbewilligung möglich.
Die Redaktion ersucht bei Wiederveröffentlichung von erstmals im Bildpunkt erschienenen Bildbeiträgen um Hinweis auf den Ersterscheinungsort.
Vereinbarung
Jede_r Urheber_in, die/der um einen Bildbeitrag für den Bildpunkt angefragt wird, erhält diese „Hinweise und Vereinbarung für Bildbeiträge“ sowie einen Vertragsentwurf für Werknutzungsbewilligungen zur Unterzeichnung. Durch Abgabe eines angefragten Bildbeitrages (schlüssiges Handeln) gelten jedenfalls die Inhalte der hier vorliegenden Vereinbarung als akzeptiert.
Rückfragen
Email an die IG BILDENDE KUNST