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Wieder einmal: Die Novelle des Künstlersozialversicherungsfondsgesetzes steht vor der Tür! Klar, das glaubt bald niemand mehr. Eine solche Ankündigung ist schließlich seit über einem Jahr aus dem Kabinett der Kunstministerin zu hören. Nur diesmal stimmt es vermutlich wirklich. Im November haben Kunstministerin Claudia Schmied und ÖVPKultursprecher Franz Morak einen Ministerialentwurf präsentiert. Franz Morak? Was hat der Ex-Kunststaatssekretär auf der kulturpolitischen Bühne der SPÖ-Ministerin verloren? So viel oder wenig wie ihm zugestanden wird. Weil er als Koalitionspartner nicht unwesentlich Einfluss auf den Gesetzesentwurf aus dem Hause Schmied hatte, sind die beiden gleich unisono aufgetreten. Morak durfte einmal mehr erzählen, wie sehr sich der in seiner Amtszeit eingerichtete Künstlersozialversicherungsfonds (KSVF) insgesamt bewährt hatte. Schmied prophezeite bessere Rahmenbedingungen für die Entfaltung künstlerischer Kreativität. Nur der präsentierte Gesetzesentwurf sieht anders aus: Ein Mindesteinkommen aus künstlerischer Tätigkeit bleibt Voraussetzung für einen Zuschuss aus dem KSVF. Am größten Problempunkt wird nicht gerüttelt. Auf Grund verfassungsrechtlicher Bedenken, wie Schmied beteuert.
Gutachten widerlegt Schmied: Abschaffung künstlerische Mindesteinkommensgrenze ist möglich!
Woher diese Bedenken rühren, darüber wollte Schmied jedoch nie Auskunft geben. Vier dies bezügliche schriftliche Anfragen der IG Bildende Kunst blieben wie immer unbeant - wor tet. Gesprächstermine gibt es ohnehin nicht. Schließlich hat der Kulturrat Österreich ein Rechtsgutachten bei dem Verfassungs - rechts experten Theo Öhlinger in Auftrag ge - ge ben. Das Ergebnis konnte klarer nicht sein: Öhlinger hält fest, dass es dem Gesetzgeber „aus verfassungsrechtlicher Sicht zwei fellos gestattet“ wäre, das Erfordernisses des Mindesteinkommens im KSVF-Gesetz zu streichen. Und weiter: „eine Neuregelung könnte aus verfassungsrechtlicher Sicht bei der Rückforderung ansetzen und diese streichen oder minimieren. Sauberer und wohl auch praktikabler wäre allerdings die Streichung der Einkommensuntergrenze selbst.“ Solange aber Morak und Schmied (oder: Mo rak und deshalb auch Schmied) eine solche Lösung nicht wün - schen, wird die Förderung der sozialen Absicherung von KünstlerInnen weiterhin an den wirtschaftlichen Erfolg mit der Kunst gebunden bleiben. Rückzahlungen sind nach der Novelle grundsätzlich weiterhin vorgesehen.
Große Koalition: Einig im politischen Unwillen
Das jahrelange Eintreten der SPÖ für eine Streichung der besagten Mindesteinkommensgrenze – nichts mehr als Oppositionsgehabe! 2006 brachte SPÖ-Kultursprecherin Christine Muttonen noch einen entsprechenden Antrag im Parlament ein, Anfang 2007 übernahm Schmied als Neo-Kunstministerin dieselbe Position. Griffen die SozialdemokratInnen in Oppositionstagen gerne die Forderungen der Interessenvertretungen auf, so ist im Regierungsentwurf keine einzige erfüllte Forderung zu finden. Stattdessen: Eine Reihe an Ausnahmeregelungen, die um das eigentliche Ziel herumlavieren, aber KünstlerInnen letztlich im Unsicheren lassen. Wer aus den richtigen Gründen und nicht zu oft im Leben die wirtschaftlichen Anforderungen nicht erfüllt, soll zum Teil nach Ermessen des KSVF erhaltene Zuschüsse dennoch nicht zurückbezahlen müssen. Mitte März soll das Gesetz beschlossen werden. Zum Redaktionsschluss war kein Einlenken der Entscheidungsverantwortlichen in Sicht.
Daniela Koweindl ist kulturpolitische Sprecherin der IG Bildende Kunst. Infos: www.igbildendekunst.at; www.kulturrat.at
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