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Repression gegen TierrechtsaktivistInnen in Österreich

Antirepressionsgruppe Wien

Am Mittwoch den 21. Mai gegen 7 Uhr in der Früh stürmten Spezialeinheiten der Polizei, teilweise mit der geladenen Waffe im Anschlag, 23 Wohnungen und Büros in Wien, Salzburg, Innsbruck und Graz. Die Hausdurchsuchungen, bei denen Computer, Handys sowie diverse Unterlagen beschlagnahmt wurden, richteten sich gegen AktivistInnen der Tierschutz- und Tierrechtsszene aus Österreich, Luxemburg und Deutschland; gegen zehn der AktivistInnen lagen darüber hinaus Haftbefehle vor – sie sitzen seitdem in Untersuchungshaft. Der den Hausdurchsuchungen und Haftbefehlen zugrunde liegende Vorwurf der ermittelnden Staatsanwaltschaft Wr. Neustadt lautet auf §278a StGB – Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation.

Der nun angelastete §278 wurde 1993 im Strafgesetzbuch eingeführt, um bei der Bekämpfung so genannter organisierter Kriminalität bereits die Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation unter Strafe stellen zu können, ohne dass Mitgliedern konkrete Straftaten nachgewiesen werden müssen. Dabei müssen bei einer kriminellen Organisation nach dem Anti-Mafia Paragraphen §278a, im Unterschied zu der einfachen kriminellen Vereinigung nach §278, mehrere Voraussetzungen gleichzeitig vorliegen: So muss unter anderem der Zusammenschluss „unternehmensähnlich“ aufgebaut sein; eine größere Anzahl von Personen umfassen; die Organisation nach massiven finanziellen Vorteilen streben oder einem erheblichen Einfluss auf Politik oder Wirtschaft haben; auch die Abschirmung gegen Strafverfolgungsmaßnamen sind Teil des Strafbestandsmerkmals.

In den Haft- sowie Hausdurchsuchungsbefehlen befinden sich mitunter sehr bemühte Verweise auf die, angeblich festgestellten, oben genannten Organisationsmerkmale. So wird die Verhängung der Untersuchungshaft lediglich damit begründet, dass „Verdunkelungsgefahr“ bestünde, da die AktivistInnen verschlüsselte Emails gesendet hätten. Außerdem würde „Tatbegehungsgefahr“ bestehen, da die Beschuldigten langjährig in der Tierschutzszene aktiv gewesen seien. Konkrete Delikte, die in Zusammenhang mit einzelnen Personen gebracht worden wären, gibt es bisher praktisch nicht. Dies ist zwar skandalös, aber durch den §278 rechtlich gedeckt, da hier ja schon die Mitgliedschaft in einer Organisation strafrechtlich relevant und ein Nachweis an konkreten Straftaten beteiligt zu sein, gar nicht notwendig ist.

Die jetzige Polizeirepression betrifft sehr unterschiedliche Gruppen und Vereine. So befinden sich unter den Inhaftierten auch Aktivisten der größten Tierschutzvereine Österreichs – namentlich der „Vier Pfoten“ und des „Vereins gegen Tierfabriken“. Im Gegensatz dazu waren fünf der inhaftierten AktivistInnen bei der kleinen, aus dem linken politischen Spektrum kommenden, „Basisgruppe Tierrechte“ (aber auch in anderen gesellschaftlichen Bereichen) politisch aktiv. Die Tierrechtsszene ist in Österreich sehr überschaubar, war aber in den letzten Jahren vor allem auf Grund der Übernahme von international üblichen, in Österreich bis dahin aber kaum verwendeten Kampagnenformen eine der aktivsten sozialen Bewegungen – und noch dazu relativ erfolgreich. Mit juristischen Mitteln war diesen Formen der Kampagnentätigkeit anscheinend nicht mehr weiter beizukommen. So konnten die wöchentlich stattfindenden Demonstrationen vor Geschäften der Firma Kleiderbauer, in denen Tierpelze verkauft werden, vom Büro für Versammlungsangelegenheiten der Bundespolizeidirektion Wien trotz größter Bemühungen nicht verhindert werden. Auch die schon seit 2004 ermittelnde Antitierschutz- Sonderkommission im Innenministerium konnte bis heute zwar nicht zur Aufklärung von Straftaten beitragen. Der nun bekannt gewordene Überwachungsaufwand gegen die Tierschutz- und Tierrechtsszene war aber in den vergangenen Monaten enorm. Neben dem Abhören von Telefonaten und der Überwachung von Emails an Hand einer Stichwortliste wurden auch Standortortung per Handydaten sowie umfangreiche Rufdatenerfassungen durchgeführt. In Autos wurden Peilsender eingebaut, AktivistInnen beschattet, sowie V-Männer eingesetzt. Da all diese Überwachungsmaßnahmen zu keinem erhofften Ermittlungsergebnis geführt haben und um schließlich auch den großen Lauschangriff – im konkreten Fall die Überwachung von Wohnungen mit Videokameras, sowie das Abhören von Gruppentreffen und Wohnungen – anwenden zu können, wurde seitens der Polizei schlussendlich der §278a StGB ins Spiel gebracht.

Der Versuch der Behörden, politische AktivistInnen auf diese Weise zu kriminalisieren, ist zwar kein Novum, aber in dieser Intensität bemerkenswert. Übertroffen werden die aktuellen Vorgänge lediglich von der im Mai 1999 unter Heranziehung des §278a durchgeführten „Operation Spring“, einer Verhaftungswelle gegen – speziell auch in der antirassistischen Szene aktive – Personen, darunter vor allem MigrantInnen mit prekärem Aufenthaltsstatus. Mitte der 1990er Jahre wurde unter Verwendung des §278 gegen eine anarchistische Buchhandlung bzw. Verlag in Wien ermittelt. Auslöser für 19 Hausdurchsuchungen waren hierbei Aufkleber, die der Kronen Zeitung von einem „Informanten“ zugespielt wurden und zum „Attentat auf den Bundeskanzler“ aufriefen. Außerhalb der Krone schienen diese Aufkleber aber bloß virtuell zu existieren – waren sie doch sonst nämlich nirgendwo gesehen worden. Im Gegensatz zur „Operation Spring“ verliefen diese Ermittlungen und damit in Zusammenhang stehende Verfahren jedoch im Sand und wurden schließlich eingestellt. Auch der Vorgänger-Pararaph von §278 (a und b), die Mitgliedschaft in einer „krimi - nellen Bande“, wurde wiederholt dazu benutzt, Ermittlungen gegen ganze politische Szenen auf „gut Glück“ zu führen – wie etwa gegen die Wiener HausbesetzerInnenbewegung Ende der 1980er Jahre.

Besonders wichtig ist daher, dass es im aktuellen Fall auch eine relativ breite Aufmerksamkeit und Solidarität in den außerparlamentarischen sozialen Bewegungen, bei NGOs und politisch aktiven Menschen gibt. Ausschlaggebend ist hier auch gar nicht das Thema Tierrechte, als vielmehr das Bewusstsein dafür, dass die Anwendung des §278a durch Polizei und Staatsanwaltschaft andere politische Strukturen genauso treffen könnte. Als Antirepressionsgruppe, die sich zu dem konkreten Anlass gebildet hat und aus Angehörigen und FreundInnen der Inhaftierten, sowie politischen AktivistInnen besteht, ist es uns wichtig darauf hinzuweisen. Neben Öffentlichkeitsarbeit versuchen wir auch international Kontakte zu UnterstützerInnengruppen aufzubauen, die ebenfalls wegen der Kriminalisierung sozialer Bewegungen durch Anti-Mafia- oder Anti-Terror-Paragraphen entstanden sind, und Erfahrungen auszutauschen.

Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit besteht darin, die Gefangenen so gut als möglich von außen zu betreuen und zu unterstützen. Sei es rechtlich durch die Vermittlung von AnwältInnen, aber auch etwa durch den ständigen Kontakt mit Angehörigen. Zu unserer Unterstützungsarbeit zählen aber auch scheinbar so einfache Dinge wie die weitere Bezahlung von Mieten und anfallenden Rechnungen. Einige der Inhaftierten hatten Jobs, bei denen – nach Monate langer U-Haft – nicht klar ist, ob sie diese nach einer eventuellen Haftentlassung weiter behalten werden können. Gerade unter diesen Umständen ist eine unserer wichtigsten Aufgaben das Sammeln von Geld bzw. die finanzielle Unterstützung, da die bevorstehenden Anwalts- und Prozesskosten für die Betroffenen selber sicher nicht bewältigbar sein werden.

Zuletzt noch ein Hinweis: In Wien ist Ende September eine größere Demonstration gegen den §278 geplant, zu der auch ein breiteres Spektrum an Gruppen, NGOs, Initiativen und Menschen eingeladen werden sollen, da dieser Paragraph uns alle treffen kann.

Nähere Infos gibt es unter:
http://antirep2008.lnxnt.org

Anm. d. Red.: Die Aktivist_innen wurden am 2. September 2008 nach über 100 Tagen aus der Untersuchungshaft entlassen. Die Verfahren gegen sie laufen jedoch weiter.

Spendenkontonummer: 01920013682; BLZ: 14 000
Empfängerin: Grünalternative Jugend Wien
Zweck: Antirep 2008
IBAN: AT551400001920013682
IBAN: BAWAATWW