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Blanker Unsinn?

von Martin Krenn

„Jene, die 2001 weniger eingenommen haben müssen ihren Zuschuss (872 Euro) zurückzahlen – das sind viele Jung- und Avantgarde-Künstler! Eh nichts verdient und dann noch den Pensionszuschuss zurückzahlen. Womit? Das ist doch blanker Unsinn!“* Ende Jänner 2007 plädierte Unterrichts- und Kulturministerin Claudia Schmied (SPÖ) endlich für eine Abschaffung der Einkommens-Untergrenzen als Zuschussvoraussetzung beim Künstlersozialversicherungsfonds. Schmied bezeichnete diese Untergrenze und die damit verbundenen Rückzahlungsforderungen völlig zu Recht als eine „untragbare Situation“. Zuvor gab es bereits über Jahre zahlreiche Proteste gegen das Gesetz und die Praxis des Künstlersozialversicherungsfonds, die vor allem von Interessenvertretungen aus dem Kunst- und Kulturbereich über den Kulturrat Österreich in die Öffentlichkeit getragen wurden. Der Kulturrat forderte in einem Maßnamenkatalog** zur Verbesserung der sozialen Lage von KünstlerInnen, dass neben der Abschaffung der Mindesteinkommensgrenze aus künstlerischer Tätigkeit auch eine Ausweitung der grundsätzlich Bezugsberechtigten auf Kunst- und Kulturschaffende vorgenommen werden solle. Die Voraussetzung für eine Förderung der sozialen Absicherung darf nicht über eine vom Fonds postulierte „künstlerische Befähigung“ definiert, sondern muss der berufsspezifischen Arbeitsituation von Kunst- und Kulturschaffenden gerecht werden. Zudem muss die Beitragsleistung des Bundes an den Künstlersozialversicherungsfonds (der Fonds wird seit 2003 ausschließlich von der Wirtschaft getragen) verpflichtend werden. Der Fondszuschuss soll auf alle Zweige der Pflichtversicherung (Unfall-, Kranken- und Pensionsversicherung statt Beschränkung auf Pensionsversicherung) ausgeweitet werden.

All jene Betroffenen, die erwarteten, dass die neue Ministerin oben genannte Vorschläge oder zumindest einen Teil davon schon bald in einer umfassenden Reform umsetzen würde, mussten vorerst einmal warten. Denn Gesetzesänderungen und Reformen brauchen Zeit. Nach fast einem Jahr wird die geplante Novelle nun aber endlich zwischen SPÖ und ÖVP ausverhandelt sein. Allerdings wird sie ganz anders aussehen als ursprünglich angekündigt. Bei der anstehenden Reform soll, wie seit Juni 2007 bekannt ist, nicht einmal die von der Bundesministerin und der Kronenzeitung vertretene Grundsatzforderung eingelöst werden: Die Mindesteinkommensgrenze wird als Zuschussvoraussetzung bestehen bleiben. Wer zu wenig verdient, hat prinzipiell auch weiterhin keinen Anspruch auf einen Zuschuss aus dem Fonds. Angesichts der immer prekärer werdenden Arbeitsbedingungen von KünstlerInnen und Kulturschaffenden wäre ein solcher rot-schwarzer Koalitionskompromiss untragbar. Die prinzipielle Unterstützung finanziell benachteiligter KünstlerInnen ist der wesentliche Punkt der dringend notwendigen Reform des Künstlersozialversicherungsfondsgesetzes, der Verzicht darauf ist nicht nur blanker Unsinn, sondern schlichtweg unmoralisch.

(*) Kronenzeitung am 22. 9. 2005 (**) vgl. Forderungen des Kulturrats auf www.kulturrat.at


Martin Krenn ist Vorsitzender der IG Bildende Kunst.