Die Berliner Neue Gesellschaft für Bildende Kunst ist Produkt eines öffentlich ausgetragenen und von 1967–1969 andauernden Streits um die Gründung eines Berliner Kunstvereins. Vor allem die Struktur der Satzung und die Zusammensetzung des entscheidungsfähigen Gremiums waren umstritten. Dies führte zur Auflösung und Spaltung in den nach klassischem, sprich hierarchischem Modell verfassten Neuen Berliner Kunstverein und die basisdemokratisch organisierte Neue Gesellschaft für Bildende Kunst. Auf einer Versammlung mit ca. 300 Anwesenden wurde die Satzung der „Aktionsgruppe“ diskutiert, modifiziert und angenommen. Gründungsmitglieder waren vor allem Studierende und Hochschuldozent_innen der angewandten Kunst. Dies in einer Zeit, in der Gruppenarbeit im universitären Umfeld eine Selbstverständlichkeit war: „Kollektive Arbeitsweisen wurden erprobt; die endlos diskutierte Aufhebung der Trennung von Kopf- und Handarbeit sollte in die Praxis umgesetzt werden.“[1 ]Entsprechend ist kollektives Arbeiten in die ungewöhnliche Satzung eingeschrieben.[2] Die Ausstellungen in den ersten Jahren, die Namen tragen wie Funktionen der bildenden Kunst in unserer Gesellschaft, Aufschlüsse über die Wirklichkeit – Projektstudium visuelle Kommunikation oder Kunst aus der Revolution – Kunst in die Produktion: Sowjetische Kunst während der Phase der Industrialisierung und Kollektivierung 1927–1933, zeigen, dass es zunächst vor allem um „Revolutionssarchäologie“ (Christiane Zieseke), um die Suche nach Gesellschaftsmodellen und der Demokratisierung von Kunst ging.
Mitglieder der NGBK schließen sich zu einer mindestens fünfköpfigen Arbeitsgruppe zusammen und erarbeiten einen gemeinsamen Vorschlag für eine Ausstellung, Veranstaltungsreihe, Publikation, Aktion im Öffentlichen Raum usw. … Die gesammelten Vorschläge der AGs werden an sämtliche Mitglieder des Vereins versandt, bei der Frühjahrshauptversammlung von den Beantragenden selbst vorgestellt und von allen Anwesenden diskutiert. Am Ende dieser ganztägigen, nervenaufreibenden und streitbaren Versammlungen mit 100–150 Teilnehmenden steht mit den gewählten Projekten der Hauptteil des Programms des jeweiligen Folgejahres fest. Die gewählten Arbeitsgruppen erhalten Raum, Geld[3] und Unterstützung durch die NGBK.
Kollektives Kuratieren ist diese Form des Auswahlverfahrens noch nicht, aber immerhin ein sehr viel transparenteres und von sehr viel mehr Personen getragenes Auswahlverfahren als üblich. Strukturen treten offen zu Tage und Entscheidungsprozesse sind angreifbar. Zwischen den Hauptversammlungen entscheidet der Koordinationsausschuss (KOA), der sich aus den Delegierten der AGs, drei von der Hauptversammlung direkt gewählten Vertreter_ innen und dem Präsidium zusammensetzt. Auch hier wird nach dem Mehrheitsprinzip entschieden. Die Idee, sowohl während der Hauptversammlungen als auch im Koordinationsausschuss im Konsens zu entscheiden, wurde zugunsten eines Pragmatismus aufgegeben.
Kollektives Kuratieren als Reihe von Konsensentscheidungen, die am Ende eines gemeinsamen Diskussionsprozesses stehen und als Versuch eines hierarchiefreien Projekts, das sich gegen das Konkurrenzprinzip wendet und auf Solidarität baut, findet vor allem in den AGs statt. Dies gilt auch und obwohl sich die Ansprüche durch die Mitglieder an die NGBK-Arbeitsgruppen im Laufe der Jahre immer wieder geändert haben und bis heute nicht einheitlich sind. Standen zunächst lange Diskussion und Kommunikation und das Forschen nach neuen, revolutionären Gesellschaftsmodellen und deren Erprobung in der Praxis im Vordergrund, verschob sich dies in den 1980er Jahren hin zu einer angestrebten Professionalisierung. Was das für die Struktur der Arbeitsgruppen bedeutete, lässt sich leicht erahnen: „Bei den NGBK-Matadoren machte sich [nach der bundesrepublikanischen und West-Berliner >Wende<] konzeptlose Profilneurose breit; das Universalgenie der Postmoderne, der Ausstellungsmacher/-macho, sollte nun plötzlich aus den Reihen von Apo-Opas erwachsen.“[4] Die neuen Künstlerkurator_innen und Kuratorenkünstler_innen versuchten mit immer neuen Produktions-, Distributions- und Präsentationsformen eine eigene Marke zu kreieren, sich einen Namen zu machen. Auch außerhalb der NGBK schließen sich Kurator_innen zu „Teams“ zusammen, wird „Teamarbeit“ in den neuen Kurator_innenlehrgängen propagiert und sollen Teams die Einzelkurator_in ersetzten – wobei das Honorar zumeist leider unverändert niedrig bleibt, die Arbeit durch die notwendige Kommunikation eher mehr wird, die Ansprüche steigen.
Die NGBK ist dennoch und gerade deswegen weiterhin ein wichtiger Ort für politische Praxis und Experiment, für Institutionskritik in Theorie und Praxis, ewige Diskussion und erfolgreiche und gescheiterte Kommunikation, für Abseitiges und Unbeliebtes, und nebenher und gleichzeitig Ausbildungsstätte und „ein Meilenstein im Lebenslauf auf dem Weg nach ganz oben“. Eine entscheidende Frage ist, warum jede_r Einzelne zu dieser gehörigen Portion Selbstausbeutung bereit ist. Immer wieder gilt es zu hinterfragen, inwieweit es sich noch um Selbstbestimmung, den Wunsch, politisch Position zu beziehen und das Ziel, gemeinschaftlich zu arbeiten, handelt oder man schon in die Schleife der ständigen Projektarbeit, der permanenten Unzulänglichkeit, des lebenslangen Lernens und der Entmächtigung der Subjekte eingetreten ist. Die Strukturen und Machtverhältnisse innerhalb der Arbeitsgruppen und innerhalb des Vereins sind immer wieder Grund für Auseinandersetzungen. Das ist anstrengend, häufig schon von vornherein zum Scheitern verurteilt, aber dennoch und trotzdem häufig fruchtbar.
Wie hochaktuell die Satzung noch immer ist, zeigen die Bemühungen um den Kunstverein in Hamburg. So wie die „Aktionsgruppe“ in Berlin Ende der 1960er Jahre dafür stritt, die Satzung des neu zu gründenden Berliner Kunstvereins zu demokratisieren, versucht aktuell – mit auffälligen Parallelen – eine neu gegründete Arbeitsgruppe Gleiches im allerdings schon lange tätigen Hamburger Kunstverein durchzusetzen. Dort hat sich eine Gruppe zusammengeschlossen, die mit ihrem Versuch, den Vorstand zu übernehmen, zwar zunächst scheiterte, dem Hamburger Kunstverein jedoch erstmalig eine Arbeitsgruppe bescherte. Sowohl intern als auch öffentlich ist diese AG bestrebt, „… die bestehende Vereinsstruktur zu überdenken und eine Diskussion über alternative und zeitgemäßere Modelle zu führen; …“[5] und der von GaleristInnen und SammlerInneninteressen bestimmten Vereinspolitik und dem entsprechend marktkonformen Programm etwas entgegenzusetzen. Die NGBK-Satzung dient ihnen dabei als Vorbild, das sie hinterfragen und nach ihren Vorstellungen für den Hamburger Kunstverein umschreiben.
Claudia Burbaum arbeitet in verschiedenen Zusammenhängen zu den Themen prekäre Arbeits- und Lebensverhältnisse, den Widerstand dagegen und Kunst im alltäglichen Raum. Sie lebt in Berlin.
[1] Christiane Zieseke: Commune 21 – Gibt es ein Leben nach dem Kollektiv? In: 21 – was nun? Zwei Jahrzehnte Neue Gesellschaft für Bildende Kunst, Neue Gesellschaft für Bildende Kunst, Berlin 1990, S. 37.
[2] Satzung der NGBK: ngbk.de/typo3/index.php (letzter Zugriff 25. 10. 2007)
[3] Die NGBK finanziert sich durch Mitgliedsbeiträge und vor allem durch die Gelder der Stiftung Deutsche Klassenlotterie.
[4] Susanne von Falckenhausen: Grußworte. In: 21 – was nun? Zwei Jahrzehnte Neue Gesellschaft für Bildende Kunst, Neue Gesellschaft für Bildende Kunst, Berlin 1990, S. 35.
[5] Rahel Puffert, Michel Chevalier, Cornelia Sollfrank, u.a.: Praktizierte Kritik an der Institution. Der Fall Kunstverein in Hamburg, in: Kulturrisse, Heft 01/06, Wien, True Stories? Dokumentarismus Revisited.