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Die IG BILDENDE KUNST ist die Interessenvertretung der bildenden Künstler_innen in Österreich. Wir initiieren kulturpolitische Debatten und intervenieren in Entscheidungsprozesse, die Auswirkungen auf Arbeit und Leben bildender Künstler_innen haben. Unsere Aktionsfelder sind Kunst, Politik, Service und Zeitung. Wir fordern: Freiheit der Kunst! Recht auf soziale Rechte! Bleiberecht für alle! Gleiche Rechte für alle!

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Graue Praxis.

Editorial

Als DJ Danger Mouse sich vor drei Jahren das White Album der Beatles und The Black Album des Rappers Jay-Z aneignete, hatte er damit nicht nur ein paar coole Tracks fabriziert, sondern auch die Major Labels am Hals. Der Remix mit dem bestechenden Titel Grey Album (download bei www.illegal-art.org/audio/grey) ist deshalb in verschiedener Hinsicht ein schönes Beispiel für das Thema dieses Heftes: Einerseits reichen die Praktiken des Aneignens vom Samplen und Remixen, streifen künstlerische Taktiken wie Zitat, Fake, Appropriation und stoßen gerade als solche auch an die Grenzen des Eigentums. Oder, wie Mercedes Bunz es so schön auf eine Formel brachte: „if creativity is the field, copyright is the fence“. Das hat damit zu tun, dass das Thema auch ganz grundsätzlich auf die Beschaffenheit unserer Gesellschaft verweist, auf ein sie konstituierendes Prinzip: die Dialektik von Aneignung und Enteignung. Die private Aneignung des gesellschaftlichen Reichtums geht mit der Enteignung der Produktionsund Reproduktionsprozesse einher. Das ruft Aneignungspraktiken hervor. An diesen – und nicht an den Vereinnahmungen und Enteignungen durch „das System“ oder die Institutionen – setzt diese Ausgabe an. Wir widmen uns also wieder einem Thema, das an den Schnittstellen von künstlerischen Praxen und Strategien sozialer Bewegungen liegt. Im Gespräch mit Persson Baumgartinger und Constanze Ruhm erscheinen einige dieser Stellen als verbindende Überschneidungen, andere eher als trennende Schnitte. Dabei sind allerdings Probleme und Erfolge des Aneignens keinesfalls dem einen oder anderen Feld zuzuordnen. Für beide gilt einerseits, dass die jeweilige Position der Handelnden ganz entscheidend dafür ist, ob und wie überhaupt das Mittel des Aneignens zu verwenden ist, wie Karin Schneider herausstellt. Andererseits ist es aber eine nicht weniger entscheidende Frage, wie Antke Engel betont, ob es ein Aneignen geben kann, „das die Subjekt/Objekt-Logik sprengt.“ Wovon also ausgehen? Dieser Frage widmet sich Nicolas Siepen und führt die Aneignung auf Marx zurück und über situationistische und multitudonistische Strategien hinaus. Allein im Kunstfeld gibt es ja eine ganze Reihe verschiedener Formen des Aneignens jenseits der Appropriation Art. Zwei davon diskutiert Nora Landkammer am Beispiel argentinischer KünstlerInnengruppen. Drei andere Anwendungen führen Robert Blasko auf dem Mittelposter, Carmen Carmona in der Bildstrecke und Mara Niang auf der Rückseite vor. Aneignen als Praxis sozialer Bewegungen wird von Marion Hamm anhand der Prekariatsbewegung geschildert.

Die Glosse hat Markus Wailand verfasst und Kulturpolitik besteht in diesem Heft im Aneignen des 1. Mai zum MayDay (Una S. Precaria), im Aneignen der Geschichte durch die von dieser bislang Unberücksichtigten (Andera und Bernhard Hummer) und den Schwierigkeiten des Aneignens von Einkommen ohne Abzugssteuer (Gabriele Gerbasits).

Die Diskussion der verschiedenen Aneignungskonzepte ergibt sicherlich keine strategische Blaupause. Aber immerhin kann sie vor allzu leichtfertiger Schwarzweißmalerei bewahren und die ein oder andere VerUneindeutigung (Engel) nahe legen. Und bei dieser handelt es sich nicht nur um graue, also empirie- und anwendungsferne Theorie. Eher schon, im Sinne des eingangs erwähnten Plattenauflegers, um vielseitig graue Praxis.


Jens Kastner, Koordinierender Redakteur