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Die IG BILDENDE KUNST ist die Interessenvertretung der bildenden Künstler_innen in Österreich. Wir initiieren kulturpolitische Debatten und intervenieren in Entscheidungsprozesse, die Auswirkungen auf Arbeit und Leben bildender Künstler_innen haben. Unsere Aktionsfelder sind Kunst, Politik, Service und Zeitung. Wir fordern: Freiheit der Kunst! Recht auf soziale Rechte! Bleiberecht für alle! Gleiche Rechte für alle!

Solidarisieren, Mitglied werden, Vorteile genießen!

Aber hier leben? Nein danke!

von Martin Krenn

Keine Bewilligung brauchen Fremde, wenn sie Künstler sind, deren Tätigkeit überwiegend durch Aufgaben der künstlerischen Gestaltung bestimmt ist, sofern ihr Unterhalt durch das Einkommen gedeckt wird, das sie aus ihrer künstlerischen Tätigkeit beziehen und sie in Österreich keine andere Erwerbstätigkeit ausüben.“ (Aufenthaltsgesetz § 1 Abs. 3 Z 5 in der Fassung vom 19. 5. 1995)
Vor 11 Jahren konnte aufgrund dieses Gesetzestextes die KünstlerInnengruppe WochenKlausur mit ihrer „Intervention zur Ausländerbeschäftigungspolitik“ für illegalisierte MigrantInnen eine Aufenthaltsgenehmigung erwirken, indem sie sie mit der Erarbeitung von sozialen Plastiken beauftragte. KünstlerInnen, die genug verdienten, genossen innerhalb des damals schon sehr restriktiven Fremdenrechts einen Sonderstatus. Konzept war es daher, Flüchtlingen den KünstlerInnenstatus zu verleihen, sodass es für sie möglich wurde, zu bleiben. Das lief in etwa so: Eine Firma übernahm die Patenschaft für eine Künstlerin aus Bosnien und beauftragte sie schriftlich, eine soziale Plastik zu schaffen. Ein Jahr lang sollte sie Werkzeug für den Wiederaufbau in Bosnien sammeln oder gebrauchtes Werkzeug reparieren. Die WochenKlausur fand Auftrag- und GeldgeberInnen für die soziale Plastik „Werkzeug für Bosnien“ und das Honorar (¤ 7 413) wurde der Künstlerin ein Jahr lang in monatlichen Raten ausgezahlt. Nachdem das Ergebnis der geschaffenen Plastik ausgestellt wurde, transportierte eine Hilfsorganisation das Werkzeug nach Bosnien. Konnte damals durch eine Kunstintervention sieben illegalisierten Flüchtlingen der Aufenthaltsstatus ermöglicht werden, können seit dem 1. 1. 2006 hier arbeitende KünstlerInnen aus sogenannten Drittstaaten abgeschoben werden. Und das nur, weil sie hier nicht geboren sind. Dahinter steht die Idee, dass in diesem Land ausschließlich „österreichische“ oder „EUropäische/ EWR“ KünstlerInnen arbeiten und sich niederlassen dürfen – das ist ein gezielter Angriff auf die Freiheit der Kunst. Die Kunstproduktion wird limitiert und massiv qualitativ eingeschränkt. Die Möglichkeit, als KünstlerIn um eine Niederlassungsbewilligung innerhalb einer willkürlich festgelegten Quote ansuchen zu dürfen, ist zynisch und mit dem Artikel 17a der österreichischen Verfassung (Verankerung der „Freiheit der Kunst“) nicht vereinbar. Wir wollen, dass allen KünstlerInnen (natürlich auch jenen, die einer anderen Erwerbstätigkeit nachgehen müssen) und Nicht-KünstlerInnen quotenfrei der Aufenthalt ermöglicht wird. Wir wollen nicht nur unter „uns“ sein. Wir glauben nicht an das nationalistisch konstruierte Bild von einem Boot, das angeblich voll sei. Abschiebung ist nicht legitimierbar.
Im Interesse der KünstlerInnen mit und ohne Aufenthaltsstatus in Österreich fordert die IG Bildende Kunst daher, dass gesetzliche Rahmenbedingungen geschaffen werden, die uns einen produktiven Austausch mit allen KünstlerInnen weltweit ermöglichen – in und außerhalb Österreichs.


Martin Krenn ist Vorsitzender der IG Bildende Kunst