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Künstlersozialversicherungsfonds: Schluss mit Rückzahlungen!

Daniela Koweindl

Der Kulturrat Österreich fordert einen Stopp sämtlicher Rückzahlungsforderungen. Der Künstlersozialversicherungsfonds wird bei einigen KünstlerInnen auf die Rückzahlung verzichten. Kunststaatsekretär Franz Morak sieht zu und beschwört sein Erfolgsmodell.

Zum Jahresbeginn war die erste Großkontrollaktion des Künstlersozialversicherungsfonds abgeschlossen. Der Fonds hat die Einkommen aller KünstlerInnen überprüft, die 2001 einen Zuschuss zum Pensionsversicherungsbeitrag erhalten haben. Das Ergebnis: 600 KünstlerInnen haben die vorgeschriebene Mindesteinkommengrenze nicht erreicht. 600 KünstlerInnen haben 2001 weniger als ¤ 3 554,57 Jahresgewinn mit ihrer künstlerischen Arbeit erzielt. Und weil das – gemäß Künstlersozialversicherungsfonds-Gesetz – zu wenig ist, sollen sie nun den Zuschuss zurückzahlen. Im Ermessensspielraum des Fonds liegt es jedoch, in Einzelfällen auf die Rückzahlung ganz oder teilweise zu verzichten. Nämlich dann, wenn die Rückforderung „unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse unbillig wäre“. Ausschlaggebend ist aber nicht das niedrige Einkommen aus dem Jahr 2001, beurteilt wird die aktuelle Vermögenslage. Wer heute finanziell besser dasteht als vor fünf Jahren, wird durchaus zur Kasse gebeten.

Mit der Bearbeitung von Verzichts-Anträgen steht der Fonds noch am Anfang. Zunächst wurden Parameter als Entscheidungsgrundlage für alle Anträge entwickelt. Diese bleiben freilich unverbindlich, jeder Fall wird genau angesehen und individuell bewertet. Orientieren wird sich der Fonds an dem in der Exekutionsordnung festgelegten Existenzminimum. Liegen die monatlichen Einnahmen darunter, soll zur Gänze auf die Rückzahlung verzichtet werden. Verdient eine Künstlerin nur wenig über diesem Wert, wird 90% der Rückzahlungsforderung erlassen. Je höher die aktuellen Einnahmen, desto geringer der Verzicht des Fonds. Ab dem doppelten Betrag (also zweifaches Existenzminimum) ist kein Verzicht mehr vorgesehen. Da selbständige KünstlerInnen nicht über ein regelmäßiges Monatseinkommen verfügen, will der Fonds einen längeren Zeitraum von etwa sechs bis zwölf Monaten bewerten. Darüber hinaus ist relevant, ob Schulden vorliegen oder finanzielle Guthaben bestehen. Auskunft gibt der Erhebungsbogen, den KünstlerInnen bei der Antragstellung ausfüllen mussten. Wohnverhältnisse, Sparbücher, Bausparverträge, Kreditraten, Kontoauszüge der letzten sechs Monate und Infos über sonstige Vermögenswerte waren offen zu legen.

Während der Fonds von Fall zu Fall entscheidet, fordert der Kulturrat Österreich als Erstmaßnahme eine sofortige Suspendierung aller Rückzahlungsforderungen und unver- züglich eine Gesetzesnovelle. Dringendste Änderung: Mindesteinkommensgrenze als Vorraussetzung für einen Zuschuss streichen! Das Fonds-Gesetz ignoriert schließlich die Lebensrealitäten von KünstlerInnen. Einschränkungen der Erwerbstätigkeit in Mutterschutzzeiten, durch Kinderbetreuungspflichten oder Krankheit werden zur doppelten sozialen Falle. Auch einkommensteuerbefreite Stipendien und Preise werden zum finanziellen Risiko. Wer von solchen Geldern lebt, aber nicht zusätzlich ausreichend Gewinn erwirtschaftet, wird vom Zuschuss ausgeschlossen. Während Kunst- und Kulturschaffende einen Aufruf mit Forderungen an die Entscheidungsverantwortlichen bereits tausendfach unterzeichnet haben, preisen diese das Fonds-Modell weiterhin als Erfolgsgeschichte.

Aufruf unterzeichnen: www.kulturrat.at/agenda/sozialerechte/aufruf2006
Dem Staatssekretär die Meinung sagen: franz.morak@bka.gv.at


Daniela Koweindl ist kulturpolitische Sprecherin der IG Bildende Kunst