Sie sind KünstlerIn? Sie haben 2001 einen Zuschuss zum Pensionsversicherungsbeitrag erhalten? Aber haben Sie sich diesen Zuschuss überhaupt verdient? Wenn nicht, so sollen Sie diesen jetzt zurückbezahlen. Nach und nach flattern KünstlerInnen bislang unbekannte Zahlungsaufforderungen ins Haus: „Die vom Bundesministerium für Finanzen übermittelten Einkommensdaten ergaben … Wegfall des Anspruchs … wir müssen Sie auffordern, den zu Unrecht bezogenen Zuschuss … auf das Konto des Künstlersozialversicherungsfonds zu überweisen … bei nicht zeitgerechter Zahlung Verzugszinsen … Verfahren bis zur Exekution … Mit den besten Grüßen, Künstlersozialversicherungsfonds“. Eine Frist von einem Monat wird eingeräumt, Beträge bis zu 872 € werden eingefordert (das war der maximal ausbezahlte Zuschuss im Jahr 2001 pro KünstlerIn). Lange Rede, kurzer Sinn: KünstlerInnen, die zu wenig verdient haben, müssen ihre vor vier Jahren erhaltenen Zuschüsse nun zurückzahlen. Denn wer das festgesetzte Mindesteinkommen[1] aus der künstlerischen Tätigkeit nicht erreicht, hat eine der Vorraussetzungen für den Erhalt eines Zuschusses zum Pensionsversicherungsbeitrag nicht erfüllt. So steht es im Gesetz. Im so genannten Künstlersozialversicherungsfondsgesetz, das seit Jänner 2001 die Förderung der sozialen Absicherung von KünstlerInnen regelt.[2] Damit dieses auch eingehalten wird, ist der Künstlersozialversicherungsfonds (KSVF) seit Sommer diesen Jahres damit beschäftigt, die erwirtschafteten Einkommen von KünstlerInnen aus dem Jahr 2001 zu überprüfen. 3556 KünstlerInnen haben damals Zuschüsse aus dem Fonds erhalten, einige Hundert jedoch haben die Einkommensvorraussetzungen – wie die Überprüfungen nun zeigen – nicht erfüllt. Einige verdienten zu viel, viele andere zu wenig. Wer aus dem Rahmen fällt, passt nicht in das KSVF-System.
Zuckerbrot und Peitsche. Der Schizo geht um.
Nur, für wen ist dieses System überhaupt geschaffen? Zur Kasse gebeten werden jedenfalls diejenigen, deren Einkommen 2001 unterhalb jeglicher Armutsgrenze[3] lag – insbesondere KünstlerInnen, die am Anfang ihrer Berufslaufbahn standen oder aufgrund kommerziell schwierig verwertbarer Kunstpraxen mit ihrer künstlerischen Tätigkeit nicht die ihnen abverlangten finanziellen Gewinne erzielen konnten. Damit wird genau jenen KünstlerInnen, die es am nötigsten hätten, die minimale Förderung ihrer sozialen Absicherung verweigert. Doch einer sieht das alles anders: KünstlerInnen, die das festgelegte Mindesteinkommen nicht erreichen, arbeiten ohnehin nicht professionell – sagt Franz Morak, seines Zeichens Staatssekretär für Kunst, vormals Künstler. Wer so wenig verdient, soll auch keinen Zuschuss zur Bezahlung der Sozialversicherungsbeiträge erhalten. Dies sei schließlich auch ein „Ansporn“. Wer also mit einem lausigen Einkommensteuerbescheid nach Hause kommt, der/dem wird mit einer Rückzahlungsforderung aus dem KSVF die Rute ins Fenster gestellt. Eine Gesetzesänderung, eine Streichung der Mindesteinkommensgrenze als Anspruchsvoraussetzung kommt für Morak gar nicht erst in Frage, für ihn gilt das in seiner Amtszeit beschlossene Zuschuss- Modell als seine „Erfolgsgeschichte“. Erfolgreich aus dem Fonds gekickt werden allerdings auch jene KünstlerInnen, die Morak oder das Bundeskanzleramt auf anderem Wege fördern und sogar auszeichnen. Stipendien und Preise stellen zwar bedeutende Einnahmen von KünstlerInnen dar, dürfen vom Fonds aber in keinem Fall – also auch nicht zugunsten der KünstlerIn – als Einkommen berücksichtigt werden. Denn Stipendien und Preise sind in der Regel von der Einkommensteuer befreit[4] und somit weder für das Finanzamt noch den Fonds von Bedeutung. Verleiht Morak also einen Preis an eine Künstlerin und will diese eine Zeit lang von dem Geld leben, wird sie im Gegenzug den Zuschuss aus dem Künstlersozialversicherungsfonds verlieren, wenn sie zusätzlich nicht ausreichend Gewinn erwirtschaftet.
Volle Kassen. Nur wohin mit dem Geld?
Wer vermutet, dass hinter der rigorosen Ausschließungspolitik leere Kassen stecken, irrt! Zuletzt konnte der Fonds in seinem Geschäftsbericht 2004 ein vorhandenes Fondskapital von 11,43 Millionen € ausweisen. Die Einnahmen übertreffen nach wie vor die Ausgaben, obwohl in den letzten beiden Jahren die zu erwartenden Gesamteinnahmen nicht erzielt werden konnten, „da die im Bundesfinanzgesetz vorgesehenen Beiträge des Bundes dem KSVF nicht zugeführt wurden“[5]. Der Bund – respektive der Staatssekretär für Kunst – zog es vor, die veranschlagten Mittel lieber im Rahmen der Kunstförderung zu verwenden anstatt einen Beitrag zur sozialen Absicherung von KünstlerInnen zu leisten. (Das Geld ist unter anderem einer verstärkten Einzelförderung in Form von Preisen und Prämien zugeflossen.) An Vorschlägen, den finanziellen Spielraum des KSVF anders zu nutzen, mangelt es nicht. Zuletzt hat der Kulturrat Österreich (der Zusammenschluss von Interessenvertretungen der Kunst- und Kulturschaffenden) ein umfassendes Paket an Sofortmaßnahmen[6] entwickelt. Ein 10-Punkte-Katalog für Änderungen an dem KSVF-Gesetz zielt auf eine Ausweitung der Anspruchsberechtigten und Zuschussleistungen sowie auf eine Erweiterung des EinzahlerInnenkreises (inkl. verpflichtender Beitragsleistung des Bundes) ab. Diese Erstmaßnahmen wären umso einfacher umzusetzen, als sämtliche Änderungen ausschließlich das KSVF-Gesetz und das Kunstförderungsbeitragsgesetz betreffen. Beide Gesetze liegen in der Zuständigkeit eines einzigen Ressorts. Einer Änderung im Wege steht indessen der amtierende Staatssekretär für Kunst. Mehr als ein kleiner Schritt, eine Sofortmaßnahme zur Verbesserung der sozialen Absicherung von Kunstund Kulturschaffenden, wäre mit einer solchen Novelle ohnehin nicht getan. Wird dieser Schritt ausgelassen, können wir sehr gerne auch direkt zum nächsten übergehen: Eine erwerbsarbeit-unabhängige Existenzsicherung, nicht nur für KünstlerInnen, sondern für alle! Grundeinkommen! Unabhängig von Beruf und StaatsbürgerInnenschaft.
Der Fonds darf auf Rückzahlungen auch verzichten.
Vorerst aber heißt es für den Fonds weiterprüfen, KünstlerInneneinkommen kontrollieren und Zuschüsse zurückverlangen. Noch sind die Überprüfungen des Jahres 2001 nicht abgeschlossen. Wie viele KünstlerInnen insgesamt von Rückzahlungsforderungen betroffen sind, soll etwa gegen Jahresende feststehen. Und wenig später wird es wohl auch schon mit der Nachprüfung 2002 losgehen. Ein nicht geringer Arbeitsaufwand für den Fonds, der aus jenen Abgaben zu begleichen ist, die für die soziale Absicherung von KünstlerInnen eingehoben werden. Von Gesetzes wegen muss der KSVF zwar nach der Einkommensüberprüfung gegebenenfalls zur Rückzahlung der Zuschüsse auffordern. In besonderen Fällen aber darf der Fonds – auf Ersuchen der KünstlerIn – später auf die Rückzahlung auch verzichten. Nämlich dann, wenn die Einziehung der Forderung für die Betroffene unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse „unbillig“ wäre. Letzter Ausweg also: Antrag stellen! Jedem dieser Schreckensbriefe des KSVF liegt eine Information bei, die über Möglichkeiten einer Stundung, Ratenzahlung oder eines Verzichts auf Rückzahlung durch den Fonds Auskunft gibt. Was allerdings unter „unbillig“ zu verstehen ist, ist noch nicht entschieden. An Entscheidungsparametern wird noch gefeilt. Denn ausschlaggebend ist nicht die – offensichtlich prekäre – wirtschaftliche Situation 2001, die dem Fonds in Form eines Einkommensteuerbescheides schwarz auf weiß vorliegt, sondern die aktuelle Lage. Um diese zu bewerten sollen KünstlerInnen ihre Vermögensverhältnisse (Sparbücher, Eigentumswohnungen, …), Kontostand der letzten sechs Monate, Wohnverhältnisse sowie regelmäßig wiederkehrende finanzielle Verpflichtungen offen legen.
Daniela Koweindl ist kulturpolitische Sprecherin der IG Bildende Kunst.
[1] Das für den Zuschuss notwendige Mindestjahreseinkommen aus künstlerischer Tätigkeit war im Jahr 2001 mit 48 912 öS festgelegt (entspricht 3 554,57 €). Der Betrag wird jährlich angehoben und entspricht der 12fachen monatlichen Geringfügigkeitsgrenze gemäß dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz.
[2] KünstlerInnen gelten als „Neue Selbständige“ und fallen unter die Pflichtversicherung bei der Sozialversicherungsanstalt der Gewerblichen Wirtschaft. 2001 wurde der Künstlersozialversicherungsfonds (KSVF) eingerichtet, dort können KünstlerInnen um einen Zuschuss zum Pensionsversicherungsbeitrag ansuchen. Siehe www.ksvf.at. Im KSVF-Gesetz ist u.a. geregelt, wer einen Zuschuss erhalten darf. Der KSVF wird finanziert aus Abgaben von KabelrundfunkanlagenbetreiberInnen sowie VermieterInnen und VerkäuferInnen von Satellitenreceivern und -decodern (also kommerziellen AnbieterInnen von Infrastruktur zum „Konsum“ von u.a. künstlerischer Produktion)
[3] In Österreich gilt als politisch bestimmte Armutsgrenze der Ausgleichszulagenrichtsatz (für Alleinstehende) in der Höhe von 662,99 € (2005). Das Existenzminimum (ohne Unterhaltsgrundbetrag) beträgt monatlich 773 €.
[4] Kunstförderungsgesetz 1988, § 3 (3). Einkommenssteuerbefreit sind Stipendien (insbesondere von Studienaufenthalten im Ausland), Staats-, Würdigungsund Förderungspreise sowie Prämien und Preise für hervorragende künstlerische Leistungen.
[5] Geschäftsbericht 2004 des KSVF
[6] http://kulturrat.at/agenda/sozialerechte/forderungen/ksvfg